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Sonstiges   Corona  

Ab Montag unter Auflagen

Athleten des Landeskaders dürfen Trainingsbetrieb wieder aufnehmen, alle anderen Tischtennissportler müssen sich noch gedulden

Die Athletinnen und Athleten des Landeskaders wie Cathrin Singer (Foto) dürfen ab Montag den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen. Foto: Florian Leidheiser

Die Veröffentlichung der vierten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt es uns ab Montag, den 11. Mai 2020, einen eingeschränkten Trainingsbetrieb für alle Spielerinnen und Spieler des Landeskaders 1 und 2 (LK1 und LK2) wieder aufzunehmen.

„(2) 1. Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. 2. Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.“
(Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf)

Unter Einhaltung aller hygienischen Richtlinien und der in Paragraph 9 der Verordnung genannten Voraussetzungen werden die verantwortlichen Trainer die schrittweise Wiederaufnahme des Trainings umsetzen.

Leider sind  Trainingsmaßnahmen für alle Spieler ohne diesen Kaderstatus (Stützpunkttraining, Vereinstraining, etc.) weiterhin nicht gestattet. 

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